Der 63er

(Uraufführung: 09.06.16 theaterforum kreuzberg)
Regie: Nina Siller & Verena Beck

Das Ensemble zeigt eine humorvolle und zugleich bitterböse Farce psychiatrischer Fehlgutachten. Geleitet von der Frage „Warum wird mein ‚normales‘ Benehmen so schlecht honoriert?“, entwickelte das Ensemble ein Stück, rund um den Paragraphen 63 des deutschen Strafgesetzbuches. In diesem Paragraphen sind die Bedingungen für die Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug festgelegt.
§ 63 / Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Sehen Sie selbst, wie Hilfsbereitschaft in Kombination mit einem Schokopudding das Leben großformatig und nachhaltig verändern kann.